Rechtsanwalt Anwalt Wolfratshausen München Geretsried Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Informationen zum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:


Warum ist ein Anwalt im Straf- oder Bußgeldverfahren die richtige Entscheidung?

Solange Sie nicht wissen, was man gegen Sie in der Hand hat, können Sie auch nicht adäquat reagieren. Empfehlungen dahingehend kann Ihnen nur Ihr Strafverteidiger geben, nachdem er Akteneinsicht erhalten hat. Im Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer Straftat besteht, also ob gegen einen Beschuldigten ein gerichtliches Hauptverfahren eingeleitet wird. Diese Hürde ist geringer, als Sie denken. Oftmals gibt eine vorschnelle Einlassung Gelegenheit zum Nachweis der Tat. Entschieden wird vornehmlich nach Aktenlage.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei/Staatsanwaltschaft geladen werden?

Äußern Sie sich nicht und nehmen Sie den Termin nicht war. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger, dieser kann den Termin bei der Polizei für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Volle Akteneinsicht erhält nur der Anwalt. Gehen Sie niemals ohne Ihren Strafverteidiger zu einer nicht vermeidbaren Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Maßnahme, z.B. bei der Polizei. Sie sollten auch keine Gespräche über den Tatvorwurf mit den Vernehmungsbeamten außerhalb des Protokolls führen, insbesondere wenn Sie die Polizei am Arbeitsplatz oder Zuhause aufsucht. Der Inhalt dieser sogenannten „informellen Gespräche“ wird regelmäßig in Form von Vermerken in der Akte wiedergegeben und kann in die spätere Beweiswürdigung einfließen.

Ihr Schweigerecht ist wie das Recht auf einen Rechtsanwalt eines Ihrer wesentlichen Verfahrensrechte als Beschuldigter. Sie müssen dies nicht begründen und dies darf Ihnen auch nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihren Personalien machen. Das Recht zu schweigen ist rechtsstaatlich ebenso essenziell wie das Recht auf Anhörung. Bei der ersten Vernehmung sind dem Beschuldigten kaum Ermittlungsergebnisse bekannt. Alles, was jetzt gesagt wird, kann Sie um Kopf und Kragen bringen bzw. befindet sich erst mal in der Akte. Allzu leicht kann gerade hier ein Anfangsverdacht erhärtet oder erst geschaffen werden. Im schlimmsten Fall kann sogar ein überschießendes Geständnis vorliegen, welches Straftaten nachweist, die man ohne die Stellungnahme nicht erkannt hätte.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben?

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung sog. leichter Vergehen durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, daß es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führt (Das Gericht prüft nur den hinreichenden Tatverdacht). Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Wenn sie Öffentlichkeit vermeiden wollen, ist dies die beste Empfehlung (Sexualstrafrecht, u. a.). Sind Sie anwaltlich vertreten, kann sogar eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr per Strafbefehl verhängt werden. Ab 90 Tagessätzen sind Sie wie in jedem Strafverfahren vorbestraft. Wenn Sie keinen triftigen Grund haben, den Strafbefehl zu akzeptieren, sollten Sie, vertreten durch Ihren Rechtsanwalt, auf jedem Fall Einspruch einlegen. Die Strafverfolgungsorgane wollen es sich so einfach wie möglich machen.
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden, d.h. eine Verringerung der Tagessätze und die Höhe der Geldstrafe. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind zu berücksichtigen.

Wann erhalten Sie einen Pflichtverteidiger?

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe. Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger (der selbst gewählte Rechtsanwalt ist der Wahlverteidiger). Suchen Sie sich auf jedem Fall einen Wahlverteidiger, der dann seine Beiordnung zum Pflichtverteidiger beantragt. Der gerichtlich bestellt Pflichtverteidiger ist regelmäßig handzahm. In den Fällen dieser sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Der wichtigste Fall ist eine drohende Freiheitsstrafe, Details regeln die §§ 140 StP0. Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. Im Gegensatz zum staatlich bestellten Pflichtverteidiger steht der Wahlverteidiger, den der Angeklagte selbst mandatiert. Regelmäßig wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, daß er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und daß ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird.

Besonderheiten beim Jugendstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke das zentrale Element, was sich insbesondere an den Sanktionen gegen den Täter zeigt. Die Eltern des Täters und die Jugendgerichtshilfe sind in das Verfahren eingebunden. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Jugend- und Erwachsenenalter befinden. Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind stets strafunmündig. Für Erwachsene hingegen gilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche (Alter zwischen 14 bis 17 Jahren). Bei Heranwachsenden (18- bis 20-Jährige) wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat.

Dem Gericht stehen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe zur Verfügung. Dabei richtet sich die Wahl der Rechtsfolge danach, welche nach der Persönlichkeit des Täters den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht. Vergleichsweise oft wird gegen Jugendliche die Ableistung von unentgeltlichen Arbeitsstunden, beispielsweise in gemeinnützigen Einrichtungen, verhängt. Dies kann gerade Jugendlichen, die die Schule oder eine Lehre abgebrochen haben, helfen, mehr Struktur in den Alltag zu bringen. Ein Jugendlicher oder Heranwachsender, der bereits ein festes Arbeitseinkommen hat, kann beispielsweise zu einer – zumindest teilweisen – finanziellen Schadenswiedergutmachung verurteilt werden. Die Verhängung von Arrest kommt dagegen vor allem bei Tätern in Betracht, die nicht zum ersten Mal in Erscheinung treten, bei denen aber noch keine schädlichen Neigungen, wie sie für die Verhängung von Jugendstrafe Voraussetzung sind, festgestellt werden. Um eine optimale Einwirkung auf den Täter zu erreichen, sind viele Maßnahmen auch miteinander kombinierbar.

Muss man mit der Jugendgerichtshilfe zusammenarbeiten?

Nein. Die Jugendgerichtshilfe eruiert die persönlichen und sozialen Verhältnisse des Jugendlichen oder Heranwachsenden und macht dem Gericht einen Ahndungsvorschlag. Dabei werden die Eltern wie im Jugendstrafrecht üblich eingebunden, da diese Verfahrensbeteiligte sind. Ich empfehle, einen dortigen Termin nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt wahrzunehmen. Denn auch dort kann im „informellen Gespräch“ ein Geständnis oder anderweitige nachteilige Sachverhalte gegen Sie verwendet werden. Die Jugendgerichtshilfe steht auf Seiten des Staates, nicht auf Ihrer Seite.

Kann man eine Durchsuchung der Wohnung verweigern? Muss man die Tür aufmachen? Wie sollte man sich bei der Durchsuchung verhalten?

Regelmäßig steht die Polizei schon im Morgengrauen vor der Tür denn ab 21.00 Uhr dürfen keine Hausdurchsuchungen stattfinden, außer bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Von April bis einschließlich September dürfen die Fahnder ab 04.00 Uhr morgens anrücken. In den Wintermonaten verschiebt sich die Uhrzeit auf 06.00 Uhr. Die Polizei darf sich auch gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen. Ist niemand zu Hause, wird die Tür aufgebrochen. Die Kosten bekommt man nur erstattet, wenn das Verfahren später eingestellt wird oder der Prozess mit einem Freispruch endet.
Es dürfen auch Wohnungen von unverdächtigen Dritten durchsucht werden, wenn die Polizei vermutet, dort die gesuchte Person oder Beweismittel zu finden. Das kommt beispielsweise bei Steuerberatern oder Banken vor. In solchen Fällen muss im Durchsuchungsbeschluss konkret angegeben sein, was gesucht wird und warum. Bei Wohngemeinschaften bezieht sich der Durchsuchungsbeschluss normalerweise nur auf das Zimmer des Verdächtigen und die Gemeinschaftsräume. Die Polizei darf also nicht einfach die Zimmer der Mitbewohner stürmen.
Bevor man die Beamten in die Wohnung lässt, sollte man sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Darin steht, um welches Vergehen es geht und welche Räume nach welchen Gegenständen oder Unterlagen durchsucht werden dürfen. Machen Sie auch hier von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Kommt kein Anwalt, sollte man andere Zeugen hinzuzuziehen. Am Ende der Durchsuchung gibt es ein Protokoll mit einer Übersicht der sichergestellten/beschlagnahmten Gegenstände. Unterschreiben Sie dieses Protokoll nicht, sonst könnte das später so gewertet werden, als sei man mit der Sicherstellung einverstanden. Wichtig ist es, sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen zu lassen. Es empfiehlt sich außerdem, Widerspruch gegen die Durchsuchung einzulegen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn sie in eine Polizeikontrolle geraten?

Machen Sie auch hier keine Angaben zur Sache. Gerade im Verkehrsstrafrecht kann das anschließende Verwaltungsverfahren Ihre Existenz bedrohen. Die Folgen für Ihre Fahrerlaubnis sind in der Regel schwerwiegender als das Strafurteil. Denn das Strafverfahren hat oft ein Nachspiel von Seiten der Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle hat unabhängig vom Strafgericht einen eigenen Ermessensspielraum. Die Führerscheinstelle kann Ihre Fahrtauglichkeit selbst prüfen und bewerten (Idiotentest). Die Hürden für den Entzug der Fahrerlaubnis sind geringer, als man denkt. Sprechen Sie mich an, bevor Sie Ihre Situation durch Kontaktaufnahme mit Behörden (z.B. Polizei, Führerscheinstelle) verschlechtern.

Macht es Sinn in Berufung zu gehen?

Auf jedem Fall. Durch die Berufung können Sie Maßnahmen ergreifen oder Tatsachen schaffen, die strafmildernd wirken. Die Zeit arbeitet für Sie. Gegen Urteile des Amtsgerichts ist sowohl Berufung als auch Revision zulässig, gegen Urteile des Landgerichts nur das Rechtsmittel der Revision. In der Berufung wird der gesamte Prozess neu aufgerollt. Zeugen, die Sie belasten, werden nochmals gehört. Da der Zeuge das bekanntlich schlechteste Beweismittel ist, ist dies oft zu Ihrem Vorteil. Sie gewinnen Zeit, der Zeuge verliert Erinnerung und verstrickt sich oft in Widersprüche zu seiner polizeilichen Vernehmung oder seiner Aussage in der ersten Instanz.
Bei der Revision findet nur eine reine Rechtskontrolle des Urteils statt. Die Erfahrung zeigt, daß das Gericht das Urteil „wasserdicht“ schreibt. Gerade bei Ersturteilen des Landgerichts wird kein Verhandlungsprotokoll verfasst, daß irgendwelche Rückschlüsse auf den Inhalt der Verhandlung zuläßt. Es werden nur Formalien festgehalten. Die Berufung ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen, und zwar ohne Begründung.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Es gibt im Strafrecht keine Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe. Welche Kosten Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Vertrag. Es ist immer zu empfehlen, die Kosten zunächst selbst zu tragen. Denn wenn Sie verurteilt werden, holt sich die Versicherung die Kosten von Ihnen zurück. Überlassen Sie die Deckungsanfrage Ihrem Anwalt. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird nach dem RVG (Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) abgerechnet, es ist auch möglich diese in einer Vergütungsvereinbarung zu regeln (Stunden- oder Pauschalhonorar). Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts hat der Auftraggeber auf dieser Grundlage unabhängig von der Erstattung Dritter zu entrichten.
Bei einem Freispruch muss der Staat die notwendigen Auslagen erstatten. Die Kosten des Bußgeldverfahrens werden von Ihrer Rechtschutzversicherung je nach Vertrag in der Regel erstattet.


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